Gegenstände, die für ein Flugzeug, Personen oder Sachen an Bord eines Flugzeugs gefährlich sind, Gegenstände, die in den Technischen Anweisungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) für die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf dem Luftweg und in den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter aufgeführt sind der International Air Transport Association (IATA) sowie in den Beförderungsbedingungen von Pobeda Airlines LLC, anderen Bestimmungen und Regeln (ausführlichere Informationen können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden).
Gegenstände, deren Beförderung durch geltende Gesetze oder Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen in den Abgangs- oder Ankunftsstaaten verboten ist.
Gegenstände, die nach begründeter Meinung von Pobeda Airlines LLC für den Transport ungeeignet sind, weil sie gefährlich oder aufgrund ihres Gewichts, ihrer Größe, Form oder Herkunft unsicher oder zerbrechlich oder verderblich sind, unter Berücksichtigung anderer Dinge, der Typ des betriebenen Flugzeugs. Informationen zu nicht transportfähigen Artikeln erhalten Sie auf Anfrage.
Explosive Stoffe und explosive Sachen:
Schießpulver in jeder Verpackung und in jeder Menge,
Waffenpatronen (einschließlich Kleinkaliber),
Gaswaffenpatronen
Kappen (Kolben) für die Jagd,
Pyrotechnische Produkte: Signal- und Leuchtraketen, Signalkartuschen, Landebomben, Rauchkartuschen (Bomben), Zündhölzer, Wunderkerzen, Eisenbahnknallkörper,
TNT, Dynamit, Ammoniak und andere Sprengstoffe
Sprengkapseln, elektrische Zünder, elektrische Zünder, Spreng- und Zündschnüre usw.
Druck- und Flüssiggase:
Gase für den Hausgebrauch (Butan-Propan) und andere Gase,
Gaskartuschen gefüllt mit Nerven- und Tränengasen etc.
Entflammbare Flüssigkeiten:
Aceton,
Benzol.
Proben von brennbaren Erdölprodukten,
Methanol,
Methylacetat (Methylether),
Schwefelkohlenstoff,
Äther,
Ethylcellosol.
Brennbare Feststoffe:
Stoffe, die einer Selbstentzündung unterliegen,
Stoffe, die bei Wechselwirkung mit Wasser brennbare Gase abgeben: Kalium, Natrium, Calciummetall und deren Legierungen, Calciumphosphor usw.
Kalium, Natrium, metallisches Calcium und deren Legierungen, Calciumphosphor usw., weißer, gelber und roter Phosphor und alle anderen Stoffe, die zur Kategorie der brennbaren Feststoffe gehören.
Oxidationsmittel und organische Peroxide
kolloidale Nitrocellulose, in Granulat oder Flocken, trocken oder nass, mit weniger als 25 % Wasser oder Lösungsmittel,
kolloidale Nitrocellulose, in Stücken, feucht, mit weniger als 25 % Alkohol,
trockene oder nasse Nitrozellulose, die weniger als 30 % Lösungsmittel oder 20 % Wasser usw. enthält
Giftige Substanzen
Radioaktive Stoffe;
Ätzende und ätzende Stoffe:
starke anorganische Säuren: Salz, Schwefel-, Salpeter- und andere Säuren,
Flusssäure (Flusssäure) und andere starke Säuren und Ätzmittel.
Toxic and poisonous substances:
alle giftigen und giftigen Substanzen in flüssigem oder festem Zustand, verpackt in einem beliebigen Behälter,
brucin,
Nikotin,
Strychnin,
Tetrahydrofurfurylalkohol,
Frostschutzmittel,
Bremsflüssigkeit,
Ethylenglykol,
Quecksilber,
alle Blausäuresalze und Blausäurezubereitungen,
Zyklon, Cyanolegierung, Arsenanhydrid usw.
Andere gefährliche Substanzen, Gegenstände und Fracht, die als Angriffsinstrument auf Passagiere oder die Besatzung des Flugzeugs verwendet werden können, sowie die Sicherheit des Flugs des Flugzeugs gefährden.
Waffen: Pistolen, Revolver, Gewehre, Karabiner und andere Feuer-, Gas-, pneumatische Waffen, Elektroschockgeräte, Dolche, Stilettos, Bajonettmesser, außer in Fällen und in der Weise, die durch die geltenden Gesetze der Russischen Föderation festgelegt sind.
Aufgegebenes Gepäck:
Armbrüste, Harpunen, Breitschwerter, Säbel, Beile, Krummsäbel, Breitschwerter, Schwerter, Bajonette, Dolche, Messer: Jagdmesser mit Wurfklingen, mit Sperrschlössern, Attrappen jeder Art von Waffen,
Haushaltsmesser (Scheren) mit einer Klingenlänge (Klinge) über 60 mm,
Fisch, Wild oder Jagdtrophäen,
alkoholische Getränke mit einem Gehalt von mehr als 24 %, aber nicht mehr als 70 % Alkohol in Behältnissen mit einem Volumen von nicht mehr als 5 Litern, in einem für den Einzelhandel bestimmten Behältnis - nicht mehr als 5 Liter pro Stück Passagier
Flüssigkeiten und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 24 % vol,
Aerosole, die für Sport- oder Haushaltszwecke bestimmt sind, mit durch Kappen geschützten Auslassventilen, sicher vor spontaner Freisetzung des Inhalts in Behältern mit einem Volumen von nicht mehr als 0,5 kg oder 500 ml - nicht mehr als 2 kg oder 2 Liter pro Passagier;
Im Gepäck und Handgepäck in der Kabine des Flugzeugs:
Zur Beförderung als Handgepäck zugelassene Flüssigkeiten:
Alle oben genannten Flüssigkeiten sollten die folgenden Anforderungen erfüllen:
Jeder Passagier darf nur eine Plastiktüte in seinem Handgepäck haben.
Der Passagier kann am Abflughafen direkt in den Passagierkontrollbereichen eine Plastiktüte erhalten.
Wenn der Fluggast die oben aufgeführten Flüssigkeiten als Handgepäck mitführen muss, wird dringend empfohlen, diese Flüssigkeiten in eine geeignete Plastiktüte zu packen oder sie zumindest vor der Ankunft am Abflughafen für eine solche Verpackung vorzubereiten.
p>Der Passagier kann in seinem Handgepäck Babynahrung, Medikamente und Diätnahrung mitführen. Luftsicherheitsbeauftragte des Flughafens können verlangen, dass der Fluggast einen Nachweis vorlegt, dass er diese während des Fluges benötigt (z. B. ärztliches Attest, Rezept).
Die vorgenannten Flüssigkeiten, vorschriftsmäßig verpackt, sowie Baby- und Diätnahrung, medizinische Präparate, müssen in den Bereichen der Flughafensicherheitskontrolle des Flughafens getrennt von anderen nicht aufgegebenen Gepäckstücken vorgezeigt werden.
p>Alle anderen Flüssigkeiten, die für die Beförderung auf dem Luftweg zugelassen sind, aber die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, müssen im Voraus im aufgegebenen Gepäck verstaut werden.
In der zollfreien Zone gekaufte Waren, die Flüssigkeit enthalten, müssen verpackt und verschlossen sein. Diese Pakete können nicht vor der Ankunft am endgültigen Bestimmungsort geöffnet werden.
Aufmerksamkeit!
DIE VORSCHRIFTEN FÃœR DEN TRANSPORT VON FLÃœSSIGKEITEN GELTEN NUR FÃœR KABINENKOFFER
Hinweis: Bei der Kontrolle des Handgepäcks am Abflughafen können autorisierte Mitarbeiter darum bitten, das Gepäckstück zu öffnen und seinen Inhalt manuell zu inspizieren. Daher wird dringend davon abgeraten, Ihr Handgepäck in Packband einzuwickeln.
Ab dem 01.01.2018 ist auf allen Flügen von Pobeda Airlines der Transport von Waffen in Flugzeugen verboten
Gegenstände und Substanzen, die gefährliche radioaktive Stoffe enthalten:
Gegenstände und Substanzen, die gefährliche chemische Arbeitsstoffe enthalten:
Gegenstände und Substanzen, die gefährliche radioaktive Stoffe enthalten:
Coccidioides immitis, B38 (Kokzidioidomykose).
Die Möglichkeit des Lufttransports einer Lithium-Batterie hängt von ihrer Konfiguration und Nennleistung (Watt/Stunde) (bei wiederaufladbaren Lithium-Ionen-/Polymer-Batterien) oder ihrem Lithiumgehalt (bei nicht wiederaufladbaren Lithium-Metall-Batterien) ab.
Bitte berücksichtigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit sowie der Sicherheit anderer Passagiere die Anforderungen und lesen Sie die detaillierten Anweisungen zum Transport von Lithium-Batterien.
Elektronische Geräte, die Lithiumbatterien verwenden, müssen vollständig ausgeschaltet (nicht im Standby-Modus oder im Energiesparmodus) und in einer Schutzverpackung aufbewahrt werden, um eine unbeabsichtigte Aktivierung oder Beschädigung zu vermeiden. Geeigneter Schutz kann in Form eines festen Koffers und/oder Polstermaterial, wie z. B. Kleidung, bereitgestellt werden, um Bewegungen zu verhindern.
Lithium-Ionen-Akkus mit einer Nennleistung von bis zu 100 W/h *Mobiltelefone, Camcorder, Uhren, tragbare Musikabspielgeräte, Laptops, tragbare medizinische Geräte, die befördert werden in:
Im Handgepäck
Im aufgegebenen Gepäck
Laptops mit verlängerter Lebensdauer, professionelle Audio- und Videogeräte, tragbare medizinische Geräte, die transportiert werden in:
Im Handgepäck
Im aufgegebenen Gepäck
Industrieausrüstung, die in einigen Elektro- und Hybridfahrzeugen, Mobilgeräten und Mopeds enthalten ist.
Die Mitnahme von Handgepäck und Gepäck gemäß den Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf dem Luftweg (DOC 9284 AN905) ist verboten.
Ausnahmen sind Rollstühle oder ähnliche mobile Fahrzeuge, die mit Lithium-Ionen-Batterien betrieben werden und von Passagieren mit Behinderungen verwendet werden.
Bei Beförderung im aufgegebenen Gepäck:
Wenn es möglich ist, den Akku zu entfernen, dann:
Es darf nur ein Ersatzakku mit einer Kapazität von nicht mehr als 300 W/h * oder zwei Ersatzakkus, die jeweils die Kapazität von 160 W/h * nicht überschreiten, transportiert werden.
Elektronische Geräte, die Lithiumbatterien verwenden, müssen vollständig ausgeschaltet (nicht im Standby-Modus oder im Energiesparmodus) und in einer Schutzverpackung aufbewahrt werden, um eine unbeabsichtigte Aktivierung oder Beschädigung zu vermeiden. Geeigneter Schutz kann in Form eines festen Koffers und/oder Polstermaterial, wie z. B. Kleidung, bereitgestellt werden, um Bewegungen zu verhindern.
Transport von kleinen Fahrzeugen für den Personentransport, die mit Lithiumbatterien betrieben werden, wie zEinrad, Segway (Mini-Segway), Hoverboards, Hygro-Scooter. Der Transport solcher Transportmittel ist nur als aufgegebenes Gepäck erlaubt, sofern die Lithiumbatterie aus dem Fahrzeug entfernt wird.
Die aus dem Fahrzeug entfernte Lithiumbatterie darf im Handgepäck befördert werden, sofern die Batterieleistung den festgelegten Standard - 160 Wattstunden (W / h) * - nicht überschreitet.